Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem 
	Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem 
	Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden 
	Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. 
	
	
	Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, 
	Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, 
	Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, 
	Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung 
	die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz 
	für das gesamte Deutsche Volk.
	
